Herzlich
willkommen
Der HGV Geislingen ist das Netzwerk für Unternehmen vor Ort. Wir verbinden Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler und vertreten deren Interessen gemeinsam. Möglich wird dies durch das ehrenamtliche Engagement unseres Vorstandes und unserer Mitglieder.
Stärken Sie mit Ihrem Engagement den Wirtschaftsstandort Geislingen – und damit auch Ihr eigenes Unternehmen. Unterstützen Sie unser starkes Netzwerk durch eine aktive Mitgliedschaft und bringen Sie Ihre Ideen und Impulse ein. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Auf unseren Seiten möchten wir uns Ihnen vorstellen und über unsere Aktivitäten informieren.
Der HGV steht Industrie, Handel, Handwerk, sonstige Gewerbe, sowie der freiberuflich Tätigen in Geislingen offen. Wir vertreten die Interessen durch ehrenamtliche Arbeit des Vorstandes und der Mitglieder.
Stärken Sie durch ihr Engagement den Standort Geislingen und damit auch Ihr Unternehmen.
Unterstützen Sie unsere starke Gemeinschaft mit Ihrer aktiven Mitgliedschaft bringen Sie sich
in unsere Arbeit mit ein. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Dann nehmen Sie gerne
Kontakt zu uns auf.
Vorstand und
Ausschuss
1. Vorsitzender
2. Vorsitzende
Kassierer
Schriftführerin
Beisitzer
Beisitzer
Beisitzer
Beisitzer
Geschäftsstellenleiterin
Vorstand
1. Vorsitzender
Brückenstr. 10
72351 Geislingen
Radsport Schlecht GmbH
Tel.: 07433/7878
Fax: 07433/7877
E-Mail: peter@radsport-schlecht.de
2. Vorsitzender
Brückenstr. 36
72351 Geislingen
Kassierer
Schafbrunnenstr. 7
72351 Geislingen
Tel.: 07433/9691-0
Fax: 07433/9691-20
E-Mail:info@gulde-mielke.de
Schriftführer
Schloßstr. 1
72351 Geislingen
Michael Bausch, Marc Birkle, Franz-Josef Recktenwald
Vorstand
1. Vorsitzender
Brückenstr. 10
72351 Geislingen
Radsport Schlecht GmbH
Tel.: 07433/7878
Fax: 07433/7877
E-Mail: peter@radsport-schlecht.de
2. Vorsitzender
Brückenstr. 36
72351 Geislingen
Elektrohaus Bühler
Tel.:
E-Mail: s.buehler@elektrohaus-buehler.de
Kassierer
Brunnengasse 4
72351 Geislingen – Erlaheim
Sozietät Gulde-Mielke Wirtschaftsprüfer
Tel.: 07428 88 68
Fax: 07433/9691-20
E-Mail:info@gulde-mielke.de
Schriftführer
Pürschützstraße 1
72351 Geislingen
Hobbykünstler
Tel.: 07433/8543
Fax: 07433/6694
E-Mail: info@baeckereikfkoch.de
Beisitzer:
Marco Schwendemann, Thomas Merz, Jürgen Haug, Steffen Holderied
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
HANDELS- UND GEWERBEVEREIN GEISLINGEN e.V.
und hat seinen Sitz in Geislingen. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden (Industrie, Handel, Handwerk, sonstige Gewerbe, sowie der freiberuflich Tätigen) des Ortes zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des selbstständigen Klein- und Mittelstandes auf örtlicher Ebene.
Der Verein hat insbesondere die Aufgabe: die Anliegen der Mitglieder gegenüber der Stadtverwaltung und ihrer Gremien zu vertreten, die Mitglieder über kommunalpolitische Vorhaben zu informieren, insbesondere, wenn Interessen der Mitglieder berührt werden, durch Werbeaktionen und gemeinsame Veranstaltungen den Konsumenten auf das örtliche Angebot aufmerksam zu machen, durch Vortragsveranstaltungen den Mitgliedern eine allgemeine Weiterbildung zu ermöglichen, zur Verschönerung des Stadtbildes, zur Förderung der kulturellen und sportlichen Bestrebungen, sowie des Fremdenverkehrs beizutragen.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
...§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des Vereins können erwerben: Gewerbetreibende aller Art einschließlich Klein- und Mittelindustrie, freiberuflich Schaffende, Freunde des Vereins (natürliche oder juristische Personen). Die schriftliche Beitrittserklärung ist beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Ddie Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss, durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Mitgliedes.
Der Austritt aus dem Verein steht den Mitgliedern jederzeit frei, die Austrittserklärung ist schriftlich mindestens 6 Monate vor Ende eines Kalenderjahres an den Vorstand zu richten. Durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden können solche Mitglieder, die gegen die Interessen des Vereins gröblich verstoßen, trotz wiederholten Mahnungen mit der Entrichtung der Beiträge im Rückstand bleiben. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, so erlischt jeglicher Anspruch an den Verein.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag zu leisten. Bei besonderen Anlässen oder zu besonderen Zwecken kann nach Beschluss der Mitgliederversammlung von den beteiligten Mitgliedern eine jeweils in der Höhe festzusetzende Umlage erhoben werden. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dürfen nur die Selbstkosten decken. Aus der Vereinstätigkeit darf kein Gewinn erzielt werden.
§ 7 Organe des Vereins
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. Der erste oder der zweite Vorsitzende ist jeweils zusammen mit dem Kassier oder dem Schriftführer berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der Kassier übernimmt gleichzeitig die Geschäftsführung des Vereins. Dem Vorstand gehören außerdem mindestens 3 Beiräte an.
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden auf die Dauer von 2 Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
§ 9 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Vereinsgeschäfte und die Durchführung der Aufgaben, die die Mitgliederversammlung beschlossen hat.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Sie ordnet durch Beschlussfassung alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht im Zuständigkeitsbereich der anderen Organe liegen. Zu Ihrer Obliegenheit gehören insbesondere:
Wahl des Vorstands und der Beiräte, die Wahl der Kassenprüfer (2). Bei Abstimmungen innerhalb einer Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied 1 Stimme, die im Verhinderungsfalle einer Person seines Vertrauens durch schriftliche Vollmacht übertragen werden kann. Die Festsetzung der Vereinsbeiträge und erforderlichen Umlagen, die Beschlussfassung über die Verwendung des Vereinsvermögens zu anderen, als den Zwecken des Vereins die Änderung der Vereinssatzung, Beschlussfassung über Auflösung und Liquidation des Vereins. In jedem Jahr findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, mindestens 14 Tage vor Abhaltung der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung müssen spätestens 3 Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden, wobei über die Behandlung verspätet eingehender Anträge der Vorstand entscheidet. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Wahl des Vorstands erfolgt schriftlich und geheim, sofern dies von einem Betroffenen oder Anwesenden gewünscht wird. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen aus drei Personen bestehenden Wahlausschuss für die Wahl des Vorstands. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder. Der Vorstand hat bei Vorliegen eines wichtigen Grunds oder auf Beschluss des Ausschusses eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung muss außerdem durch den Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder einen derartigen Antrag mit Angabe des Zwecks der Versammlung schriftlich an den Vorsitzenden stellt. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 11 Kassenprüfer
Die Jahresrechnung des Kassiers ist von 2 von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfern zu prüfen. Die Kassenprüfer werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.
§ 12 Auflösung des Vereins
Der Verein ist aufzulösen, wenn die erforderliche Zahl von Vereinsmitgliedern nicht mehr vorhanden ist, oder wenn die Mitgliederversammlung, bei Anwesenheit von mindestens 1/3 der Mitglieder die Auflösung mit 3/4 der erschienenen Mitgliedern beschließt. Das gesamte Vereinsvermögen geht sodann an die Verwaltung der Stadt über, bis ein neuer Handels- und Gewerbeverein oder eine ähnlichen Zwecken dienende Gemeinschaft gegründet wird, weicher das Vermögen zu übertragen ist.
§ 13 Schlussbemerkungen
Bei Abstimmungen werden nur gültige Stimmen gewertet. Stimmenenthaltungen und leere Stimmzettel sind ungültige Stimmen.
Geislingen, den 9. März 1992
Aufnahmeantrag
Den aktuellen Aufnahmeantrag des Vereins können Sie hier als PDF einsehen und herunterladen.
News
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